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Die Norm

Gesundheitsfördernde Tätigkeiten in Kursform und/oder in der Gruppe sind keineswegs etwas Neues, insbesondere nicht was körperliche Aktivität und Training betrifft. Turn- und Sportvereine organisieren schon seit weit über hundert Jahren derartige Betätigungsmöglichkeiten und selbst bewusste und gezielte Gesundheitsförderung ohne Vereinsbindung wurden im Rahmen von «Turnen für Jedermann» schon vor über 50 Jahren angeboten.

Seit dieser Zeit haben sich gesundheitsfördernde Gruppenangebote stark diversifiziert. Zwar sind die «alten» Aerobic-Themen immer noch da, aber sie wurden in vielen Richtungen spezifiziert. Von körperregionspezifischen Lektionen zu Gruppenangeboten für die Selbstwahrnehmung – letztere auch stark beeinflusst von Methoden aus Asien (Yoga / Qi Gong / Tai Chi) – hin zu traditionellen westlichen Angeboten wie Feldenkrais, Autogenes Training und Atmungsübungen. Dazu kamen ausserdem noch Angebote im Freien und im Wasser.

Eine wesentliche Neuerung ist aber die Konfektionierung der Angebote bis hin zum Video-Gruppentraining. Waren es in den Achtziger- und Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit wenigen Ausnahmen (Dance Aerobics / Melody Fit und Jazzercise) enthusiastische Personen welche die Lektionen mit den einzelnen Übungen und Intensivitätsmodulation mit selbst ausgesuchter und geschnittener Musik unterlegten, sind die Leiterinnen und Leiter heute «Presenter» mit Charisma und viel Bewegungstalent, welche die teilnehmenden Personen konfektionierten und vor-choreographierten Lektionen anleiten und begeistern.

Die Norm CourseActive beinhaltet deshalb einerseits grundlegende und wichtige Sicherheitsanforderungen, wird andererseits bei den Qualifikationsvoraussetzungen logischerweise aber auch den vielfältigen Angebotsarten gerecht und leistet so einen Beitrag an eine vergleichbare Qualität bei Gruppenangeboten.

Die Kriterien

Die Kriterien/Anforderungen der Norm „CourseActive“

Allgemeine Bemerkungen

Die Norm CourseActive legt die Anforderungen an die rechtlich verantwortliche Trägerschaft gesundheitsfördernder Kursangebote bezüglich Betrieb sowie die Qualifikation des leitenden Personals fest.

Normen sind in einem gewissen Sinne Gesetze und deshalb für den Laien genau wie Gesetze nicht immer leicht lesbar. Deshalb sind in der Folge, die Anforderungen der Norm „CourseActive“ leserfreundlich formuliert und zusammengefasst.

Sie können sich über jene Anforderungen der Norm CourseActive, die Sie besonders interessieren, ein genaueres Bild machen, indem Sie auf die für Sie interessanten Kriterienbereiche klicken!

Anforderungen an die rechtsverantwortliche Trägerschaft

Kundenvertrag, Vertragswesen und offizielle Dokumente

Der Rechtsverantwortliche Trägerschaft muss abhängig vom Rechtsform folgende Informationen nachweisen:

Selbständig erwerbenden Personen / Einzelfirmen

  • SVA-Abrechnungsnummer oder UID-/Mehrwertsteuernummer
  • Police einer laufenden Haftpflichtversicherung, deren Haftungsbetrag das aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielte Jahreseinkommen nicht unterschreitet und ein Zahlungsnachweis der Prämie für die aktuell gültige Laufzeit der Police
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz
  • Kundenvertrag oder vergleichbares Dokument (z.B. Quittung)

Juristische Personen (ohne Vereine und Stiftungen)

  • Nachweis des Eintrags in das Handelsregister
  • UID-/Mehrwertsteuernummer
  • Police einer laufenden Betriebshaftpflichtversicherung und ein Zahlungsnachweis der Prämie für die aktuell gültige Laufzeit der Police
  • Website
  • Kundenvertrag oder vergleichbares Dokument (z.B. Quittung)

Öffentlich-Rechtliche Körperschaft (Verein oder Stiftung)

  • Nachweis des Eintrags in das Handelsregister
  • Kundenvertrag oder vergleichbares Dokument (z.B. Quittung)

Notfallorganisation

Die rechtlich verantwortliche Trägerschaft stellt sicher

  • dass einen medizinischer Notfall innert kürzester Zeit entdeckt wird
  • dass sofort nach der Entdeckung eines medizinischen Notfalls die wesentlichen Stellen alarmieren kann
  • dass unmittelbar nach erfolgter Alarmierung eine adäquate Intervention durch eine notfallkompetente Person erfolgen kann

Notfallkompetenz beim Notfallmanagement

Bei Kursangeboten im Freien oder Indoor muss immer eine Person mit gültigem BLS-AED-Ausweis präsent sein. Bei dieser Person muss es sich nicht unbedingt um die leitende Person handeln.

Bei Kursangeboten im Wasser muss eine Person mit mindestens gültigem SLRG-Brevet-Basis-Plus oder einem vergleichbaren Ausweis vor Ort sein. Bei dieser Person muss es sich nicht unbedingt um die leitende Person handeln.

Notfallmaterial

Für eine adäquate Intervention vor Ort muss folgendes Notfallmaterial griffbereit sein:

Allgemeine Situation / offene Wunde

  • Schere
  • Pinzette
  • Sicherheitsnadeln/Verbandsklammern

Verstauchungen / Zerrungen

  • Mehrere Mullbinden oder elastische Binden
  • Dreieckstuch
  • Kühlmaterial

Hypoglykämie

  • Traubenzucker / zuckerhaltige Getränke

Weitere

  • Beatmungshilfsmittel
  • Warmhaltemöglichkeit
  • Taschenlampe

Ethik-Code

Die rechtsverantwortliche Trägerschaft muss über einen Ethik-Code verfügen und diesen öffentlich zugänglich und gut sichtbar kommunizieren.

Entschliesst sich ein Kursanbieter zu einer Zertifizierung, wird zur Anforderung im Verlaufe des Zertifizierungsverfahrens ein Musterdokument zur Verfügung gestellt.

Angaben zum Kursangebot und leitende Personen

Die rechtsverantwortliche Trägerschaft muss alle durchgeführte Kurse mit deren Bezeichnung/Titel sowie der leitenden Person melden.

Anforderungen an die Qualifikationen des leitenden Personals

Quantitative Qualifikationsanforderungen

Unterschieden werden für jeden Methoden- bzw. Zertifizierungsbereich vier Stufen:

  1. Stufe 4: Die Qualifikationsanforderungen auf Stufe 4 gelangen zur Anwendung, wenn für eine rechtsverantwortliche Trägerschaft (natürliche oder juristische Person) nur eine einzige Person tätig ist.
  2. Stufe 3: Die Qualifikationsanforderungen auf Stufe 3 gelten dann, wenn die antragstellende Person von einer rechtsverantwortlichen Trägerschaft angestellt ist und keine unternehmerische Verantwortung trägt.
  3. Stufe 2: Die Qualifikationsanforderungen auf Stufe 2 gelangen zur Anwendung, wenn die antragstellende Person von einer rechtsverantwortlichen Trägerschaft angestellt ist, keine unternehmerische Verantwortung trägt und einzig vorkonzeptionierte Angebote leitet.
  4. Stufe 1: Bei rechtlich verantwortlichen Trägerschaften, deren Angebot mehr als 20 Wochenlektionen umfasst, können maximal 15 % der Lektionen von einer oder mehreren leitenden Personen erteilt werden, deren Qualifikation zwar nicht überprüft und zertifiziert wurde, die aber trotzdem mit den nötigen Angaben zur Person bei der Zertifizierungsinstitution registriert werden muss.

Für die verschiedene Zertifizierungsbereiche gelten die nachfolgende Ausbildungsquantitäten:

Allgemeine Methoden / Zertifizierungsbereiche (Aqua Training, Atemgymnastik, Fitness, Nordic Walking, Walking)
  • Stufe 4: 280 Lektionen
  • Stufe 3: 140 Lektionen
  • Stufe 2: 70 Lektionen
Methoden / Zertifizierungsbereiche um die Schwangerschaft (Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik, Schwangerschaftsgymnastik
  • Stufe 4: 320 Lektionen
  • Stufe 3: 160 Lektionen
  • Stufe 2: 80 Lektionen
Indizierte Methoden / Zertifizierungsbereiche (Beckenbodengymnastik, Rückengymnastik, Rückenschule)
  • Stufe 4: 600 Lektionen
  • Stufe 3: 300 Lektionen
  • Stufe 2: 150 Lektionen
Etablierte Methoden / Zertifizierungsbereiche (Alexander Technik, Autogenes Training, Feldenkrais, Qi Gong, Tai Chi, Yoga)
  • Für die etablierte Methoden / Zertifizierungsbereiche gelten die Ausbildungsbestimmungen der betreffenden Methoden

Qualitative Qualifikationsanforderungen / Ausbildungsinhalte

Die qualitative Qualifikationsanforderungen sind abhängig von der Methode:

    • Aqua Training
      Die Ausbildungsquantitäten müssen thematisch einerseits den Grundlagen der Trainingslehre, den Besonderheiten von Training im Wasser und andererseits den pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht gewidmet sein.
    • Atemgymnastik
      Voraussetzung für die Zertifizierung der Qualifikation für die Methode/den Zertifizierungsbereich Atemgymnastik ist der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer oder mehrerer Ausbildungen einer Mindestdauer von total 280 Lektionen zum Thema Atem.
    • Fitness
      Die Ausbildungsquantitäten müssen thematisch einerseits den Grundlagen der Trainingslehre und andererseits den pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht gewidmet sein.
    • Nordic Walking & Walking
      Die Ausbildungsquantitäten müssen thematisch einerseits den Grundlagen der Trainingslehre, den Besonderheiten von Nordic Walking sowie der Bewegung im Freien und andererseits den pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht gewidmet sein.
    • Geburtsvorbereitung & Rückbildungsgymnastik
      Die Ausbildungsquantitäten müssen thematisch einerseits den physiologischen und anatomischen Besonderheiten, welche die nahende Geburt mit sich bringt, und diesem Zusammenhang auch den speziellen Prinzipien bezüglich körperlicher Aktivität / Training gewidmet sein. Andererseits müssen auch pädagogisch-didaktische Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht unter Berücksichtigung der besonderen Befindlichkeiten in der geburtsnahen Phase vermittelt werden.
    • Schwangerschaftsgymnastik
      Die Ausbildungsquantitäten müssen thematisch einerseits den Besonderheiten der Schwangerschaft bezüglich körperlicher Aktivität und Training und andererseits den pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht unter Berücksichtigung der besonderen Befindlichkeiten in der Schwangerschaft gewidmet sein.
    • Beckenbodengymnastik
      Die Ausbildungsquantitäten müssen thematisch einerseits den Grundlagen der Trainingslehre, der funktionellen Anatomie des Beckenbodens und der damit verbundenen Problemstellungen sowie dem speziellen Übungsgut zur Auslösung von wünschenswerten Trainingsanpassungen, andererseits den pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Trainingsziele.
    • Rückengymnastik
      Diese Ausbildungsquantitäten müssen thematisch einerseits den Grundlagen der Trainingslehre, der funktionellen Anatomie der Wirbelsäule und der damit verbundenen Problemstellungen sowie dem speziellen Übungsgut zur Auslösung von wünschenswerten Trainingsanpassungen, andererseits den pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Thematik «Wirbelsäule».
    • Alexander Technik
      Voraussetzung für die Zertifizierung der Qualifikation für die Methode/den Zertifizierungsbereich Alexander Technik ist ein Branchenzertifikat der OdA Komplementär Therapie als Lehrperson der F.M. Alexander Technik. Das Branchenzertifikat kann auch über eine Gleichwertigkeitsprüfung erlangt werden.
    • Autogenes Training
      Voraussetzung für die Zertifizierung der Qualifikation für die Methode/den Zertifizierungs-bereich Autogenes Training ist eine Grundausbildung von 180 Lektionen sowie der Nachweis von mindestens 180 Lektionen praktischer Tätigkeit und Erfahrung.
    • Feldenkrais
      Eine Feldenkrais-Ausbildung kann bei den Instituten, die von den Feldenkrais weltweit akkreditierten Kommissionen (TABs) anerkannt sind, gemacht werden und beinhaltet mindestens 800 Stunden Unterricht, verteilt auf 3 bis 4 Jahre. Für die Anerkennung als Kursleiterin für Gruppenunterricht im Bereich Feldenkrais benötigen Sie eine Ausbildung von mindestens 400 Lektionen als Feldenkrais-LehrerIn.
    • Qi Gong
      Für die Leitung von Qi Gong Unterrichtseinheiten mit Inhalten der verschiedenen Anwendungsformen von Qi Gong müssen 250 Ausbildungslektionen nachgewiesen werden.
    • Tai Chi
      Für die Leitung von Tai-Chi Chuan Unterrichtseinheiten mit Inhalten der verschiedenen Anwendungsformen von Tai-Chi müssen 250 Stunden Praxiserfahrung nachgewiesen werden.
    • Yoga
      Für die Leitung von Yoga-Unterrichtseinheiten mit Inhalten der verschiedenen Anwendungsformen von Yoga müssen 500 Ausbildungslektionen nachgewiesen werden.

Weiterbildungspflicht

Grundsätzlich gilt, dass jede leitende Person verpflichtet ist, zweijährlich mindestens zwei Tage Weiterbildung zu besuchen.

FAQ

Allgemeine Fragen

Was muss ich machen, damit ich mich als rechtsverantwortliche Trägerschaft oder leitende Person zertifizieren lassen kann?

Die Zertifizierungsinstitution QualiCert führt die Zertifizierungen nach CourseActive durch. Auf ihrer Webseite findet ihr die Informationen zum Verfahren als rechtsverantwortliche Trägerschaft oder leitende Person.

Wie lange dauert das Erst-Zertifizierungsverfahren für rechtsverantwortliche Trägerschaften?

Wenn der Fragebogen erfolgreich abgeschlossen wurde und die Zertifizierungsgebühr bei QualiCert eingetroffen ist, bekommen Sie innerhalb 1 bis 2 Wochen eine Rückmeldung.

Wie lange dauert das Erst-Zertifizierungsverfahren für leitende Personen?

In der Regel dauert dieses zwischen zwei und vier Wochen.

Wie hoch sind die Zertifizierungsgebühren?

Über die Gebühren gibt natürlich die Zertifizierungsinstitution Auskunft und zwar auf der QualiCert-Website.

Zahlen die Krankenversicherer ihre Beiträge auch bei einer Zertifizierung nach der Norm „FitSafe“?

Ja, die Krankenversicherer zahlen genau gleich wie bei einer Zertifizierung nach den Qualitop-Anforderungen. Die entsprechenden Leistungen sind auf der QualiCert-Website downloadbar.

Mitarbeiter und Qualifikationen

Wie lange ist der BLS-AED Ausweis gültig?

Der BLS-AED Ausweis ist zwei Jahre gültig. Praktisch gelten folgende Regel. Die BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn

  1. sie im laufenden Jahr oder in einem der beiden Vorjahre ausgestellt wurde,
  2. auf dem Ausweis kein explizites Gültigkeitsende vermerkt ist, dass vor dem tagesaktuellen Datum liegt.

Zertifizierung

Neutralität und Unabhängigkeit
Zertifizierungen nach der Norm CourseActive werden durch QualiCert durchgeführt. CourseActive selbst führt keine Zertifizierungen durch; denn CourseActive ist eine Norm und keine Zertifizierungsinstitution. QualiCert hingegen erfüllt die Anforderungen an eine neutrale und unabhängige „Dritte Partei“. Diese Anforderungen sind in der Norm SN EN ISO 17065:2012 festgehalten.
Die wesentlichen Anforderungen sind:

  • Kompetenz als Prüfungsinstitution
    QualiCert ist seit 25 Jahren als Zertifizierungsinstitution in der Fitnessbranche tätig und ist damit bezüglich der Überprüfung und Zertifizierung von Fitness- und Trainingscentern weit über die Schweiz und Europa hinaus Marktführer.
  • Nachweis eines validen und objektiven Verfahrens
    Die QualiCert-Prüfverfahren haben sich in über 30‘000 Überprüfungen vor Ort bewährt. Die Verfahren sind absolut objektiv und zur Senkung der Fehlerwahrscheinlichkeit auch digitalisiert.
  • Keine wirtschaftliche Tätigkeit in der Branche, in welcher zertifiziert wird
    Weder die QualiCert AG noch seine Mitarbeiter/innen sind in der Fitness- und Trainingscenterbranche ausser mit den Zertifizierungen in keiner Weise wirtschaftlich tätig.

Hier erfahren Sie mehr über QualiCert.

Kontakt

    Die Norm „CourseActive“ wird verwaltet und gepflegt durch:
    QTB – Verein für Qualität bei Training und Bewegung

    c/o KEEL + PARTNER AG

    Kesslerstrasse 9

    9000 St. Gallen

    CHE-186.686.087

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    QTB
    Kesslerstrasse 9
    9001 St. Gallen
    info@qtb-qualität.ch

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