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Die Kriterien

Die Norm Course[Active]definiert die Anforderungen an die rechtlich verantwortliche Trägerschaft von gesundheitsfördernden Kursangeboten, einschließlich der Betriebsorganisation und der Qualifikationen des leitenden Personals.

Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen der Norm Course[Active] zusammengefasst. Weitere detaillierte Informationen zu allen Anforderungen, einschließlich präziser Erklärungen zu deren Umsetzung, erhalten Sie zu Beginn des Zertifizierungsprozesses.

Für allgemeine Fragen und Anregungen zur Norm können Sie sich gerne an den Verein für Qualität bei Training und Bewegung (QTB) oder an die Zertifizierungsinstitution QualiCert wenden.

Die Kriterien/Anforderungen

Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung

Der Rechtsträger von Angeboten, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, muss nachweisen, dass die relevanten Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG) eingehalten werden. Dies umfasst:

  • Datenschutzrichtlinien: Implementierung und Dokumentation von Richtlinien, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Datensicherheitsmaßnahmen: Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.
  • Datenverarbeitungsverträge: Abschluss von Verträgen mit Drittanbietern, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, um die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherzustellen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zum Thema Datenschutz sowie Sicherstellung, dass die Datenschutzrichtlinien im Arbeitsalltag beachtet werden.
  • Transparenz und Informationspflicht: Gewährleistung der Transparenz gegenüber den Kunden hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich der Bereitstellung von verständlichen Datenschutzerklärungen.

Falls sich ein Kursanbieter für eine Zertifizierung entscheidet, wird im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens eine entsprechende Erklärung zur Unterzeichnung zugestellt.

Vertragsanforderungen und offizielle Nachweise

Nachweispflichten je nach Rechtsform der Trägerschaft:

Für selbständig erwerbende Personen / Einzelfirmen

  • SVA-Abrechnungsnummer oder UID-/Mehrwertsteuernummer
  • Haftpflichtversicherungsnachweis: Eine Police einer laufenden Haftpflichtversicherung, deren Deckungsbetrag das aus der selbständigen Erwerbstätigkeit erzielte Jahreseinkommen nicht unterschreitet, sowie ein Zahlungsnachweis der Prämie für die aktuelle Laufzeit.
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)
  • Kundenvertrag oder vergleichbares Dokument (z. B. Quittung)

Für juristische Personen (ausgenommen Vereine und Stiftungen)

  • Nachweis des Handelsregistereintrags
  • UID-/Mehrwertsteuernummer
  • Nachweis einer laufenden Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich eines Zahlungsnachweises für die aktuelle Laufzeit.
  • Unternehmenswebsite
  • Kundenvertrag oder vergleichbares Dokument (z. B. Quittung)

Für öffentlich-rechtliche Körperschaften (Verein oder Stiftung)

  • Nachweis des Handelsregistereintrags
  • Kundenvertrag oder vergleichbares Dokument (z. B. Quittung)

Quantitative Qualifikationsanforderungen des Leitungspersonals

Unterschieden werden für jeden Methoden- bzw. Zertifizierungsbereich vier Stufen:

Stufe 4: Die Qualifikationsanforderungen auf Stufe 4 gelangen zur Anwendung, wenn für eine rechtsverantwortliche Trägerschaft (natürliche oder juristische Person) nur eine einzige Person tätig ist.

Stufe 3: Die Qualifikationsanforderungen auf Stufe 3 gelten dann, wenn die antragstellende Person von einer rechtsverantwortlichen Trägerschaft angestellt ist und keine unternehmerische Verantwortung trägt.

Stufe 2: Die Qualifikationsanforderungen auf Stufe 2 gelangen zur Anwendung, wenn die antragstellende Person von einer rechtsverantwortlichen Trägerschaft angestellt ist, keine unternehmerische Verantwortung trägt und ausschließlich vorkonzeptionierte Angebote leitet.

Stufe 1: Für rechtlich verantwortliche Trägerschaften, deren Angebot mehr als 20 Wochenlektionen umfasst, gilt: Maximal 15 % der Lektionen einer Kursserie dürfen von einer oder mehreren stellvertretenden Personen erteilt werden. Diese Personen müssen nicht überprüft und zertifiziert sein, dennoch ist es erforderlich, dass sie mit den relevanten Angaben zur Person bei der Zertifizierungsstelle registriert werden. 
Stellvertretende Personen ohne Zertifizierung als Kursleiter:in dürfen nicht eine gesamte Kursserie leiten.

Für die verschiedene Zertifizierungsbereiche gelten die nachfolgende Ausbildungsquantitäten:

Allgemeine Methoden / Zertifizierungsbereiche (Aqua Training, Atemgymnastik, Fitness inkl. Pilates und Personal Trainer, Nordic Walking, Walking)
  • Stufe 4: 280 Lektionen
  • Stufe 3: 140 Lektionen
  • Stufe 2: 70 Lektionen
Methoden / Zertifizierungsbereiche rund um die Schwangerschaft (Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik, Schwangerschaftsgymnastik
  • Stufe 4: 320 Lektionen
  • Stufe 3: 160 Lektionen
  • Stufe 2: 80 Lektionen
Indizierte Methoden / Zertifizierungsbereiche (Beckenbodengymnastik, Rückengymnastik, Rückenschule)
  • Stufe 4: 600 Lektionen
  • Stufe 3: 300 Lektionen
  • Stufe 2: 150 Lektionen
Etablierte Methoden / Zertifizierungsbereiche (Alexander Technik, Autogenes Training, Feldenkrais, Qi Gong, Tai Chi, Yoga)
  • Für die etablierte Methoden / Zertifizierungsbereiche gelten die Ausbildungsbestimmungen der betreffenden Methoden


Qualitative Qualifikationsanforderungen des Leitungspersonals

Die qualitativen Qualifikationsanforderungen variieren je nach Methode:

Aqua Training
Die Ausbildung muss sowohl die Grundlagen der Trainingslehre und die Besonderheiten des Trainings im Wasser abdecken als auch die pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht vermitteln.

Atemgymnastik
Für die Zertifizierung im Bereich Atemgymnastik ist der Nachweis einer oder mehrerer Ausbildungen von insgesamt mindestens 280 Lektionen zum Thema Atem erforderlich.

Fitness inkl. Pilates und Personal Trainer
Die Ausbildung muss sowohl die Grundlagen der Trainingslehre als auch die pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Einzeltrainings, Kursangebote und Gruppenunterricht umfassen.

Nordic Walking & Walking
Die Ausbildung muss die Grundlagen der Trainingslehre, die Besonderheiten von Nordic Walking und die Bewegung im Freien sowie die pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht abdecken.

Geburtsvorbereitung & Rückbildungsgymnastik
Die Ausbildung muss die physiologischen und anatomischen Besonderheiten der Geburt und die speziellen Prinzipien der körperlichen Aktivität/Training sowie die pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse in der geburtsnahen Phase vermitteln.

Schwangerschaftsgymnastik
Die Ausbildung sollte die Besonderheiten der Schwangerschaft hinsichtlich körperlicher Aktivität und Training sowie die pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse während der Schwangerschaft abdecken.

Beckenbodengymnastik
Die Ausbildung muss die Grundlagen der Trainingslehre, die funktionelle Anatomie des Beckenbodens, die damit verbundenen Problemstellungen und das spezielle Übungsgut für wünschenswerte Trainingsanpassungen sowie die pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Trainingsziele umfassen.

Rückengymnastik
Die Ausbildung muss die Grundlagen der Trainingslehre, die funktionelle Anatomie der Wirbelsäule, die damit verbundenen Problemstellungen und das spezielle Übungsgut für wünschenswerte Trainingsanpassungen sowie die pädagogisch-didaktischen Kompetenzen für Kursangebote und Gruppenunterricht mit Schwerpunkt „Wirbelsäule“ abdecken.

Alexander Technik
Für die Zertifizierung im Bereich Alexander Technik ist ein Branchenzertifikat der OdA Komplementär Therapie als Lehrperson der F.M. Alexander Technik erforderlich. Alternativ kann das Branchenzertifikat durch eine Gleichwertigkeitsprüfung erlangt werden.

Autogenes Training
Für die Zertifizierung im Bereich Autogenes Training ist eine Grundausbildung von 180 Lektionen sowie der Nachweis von mindestens 180 Lektionen praktischer Tätigkeit und Erfahrung erforderlich.

Feldenkrais
Eine Feldenkrais-Ausbildung muss mindestens 800 Stunden Unterricht über 3 bis 4 Jahre umfassen und von den weltweit akkreditierten Feldenkrais-Kommissionen (TABs) anerkannt sein. Für die Anerkennung als Kursleiterin für Gruppenunterricht sind mindestens 400 Lektionen als Feldenkrais-LehrerIn erforderlich.

Qi Gong
Für die Leitung von Qi Gong Unterrichtseinheiten müssen 250 Ausbildungslektionen mit Inhalten der verschiedenen Anwendungsformen bei einer anerkannten Ausbildungsorganisation nachgewiesen werden.

Tai Chi
Für die Leitung von Tai-Chi Chuan Unterrichtseinheiten müssen 250 Ausbildungslektionen mit Inhalten der verschiedenen Anwendungsformen bei einer anerkannten Ausbildungsorganisation nachgewiesen werden.

Yoga

Für die Leitung von Yoga-Unterrichtseinheiten müssen 500 Ausbildungslektionen nachgewiesen werden, die sich auf folgende sieben Lehrbereiche verteilen: Physiologie, Philosophie von Yoga, Meditation, Ernährung, Medizinische Grundlagen von Yoga, Pädagogik von Yoga, Methodik und Didaktik des Yoga-Unterrichts

Detaillierte Ausbildungsinhalte pro Methode

Weitere detaillierte Informationen zu den erforderlichen Ausbildungsinhalten für jede Methode finden Sie auf der Website der Zertifizierungsinstitution QualiCert.

Weiterbildungspflicht des Leitungspersonals

Grundsätzlich gilt, dass jede leitende Person verpflichtet ist, zweijährlich mindestens zwei Tage Weiterbildung zu besuchen. Ist eine Person in zwei oder mehr Methoden zertifiziert, sind weitere Ausbildungstage nachzuweisen gemäss separatem  Weiterbildungsreglement.

Notfallorganisation

Die rechtlich verantwortliche Trägerschaft muss sicherstellen, dass:

1. Medizinische Notfälle schnell entdeckt werden.

  • Es muss dafür gesorgt sein, dass ein medizinischer Notfall, innert kürzester Zeit (< 30 Sekunden) entdeckt wird. 

2. Nach Entdeckung des Notfalls umgehend die relevanten Stellen alarmiert werden.

  • 144 per Telefon oder Notfallknopf
  • Notfallverantwortliche Person im Haus per Telefon oder Notfallknopf
  • Die wesentlichen Telefonnummern müssen gut erkennbar vor Ort vorhanden sein
  • Bei Outdoor-Trainings sicherstellen, dass Mobilfunknetz verfügbar ist

3. Sofort nach der Alarmierung eine adäquate Intervention durch eine notfallkompetente Person erfolgt.

  • Für eine adäquate Intervention vor Ort muss Notfallmaterial mit Mindestinhalt gemäss der Norm Course[Active] griffbereit sein.

Notfallkompetenz beim Notfallmanagement

  • Bei Kursen im Freien oder Indoor muss immer eine Person mit gültigem BLS-AED-Ausweis anwesend sein. Diese Person muss nicht die leitende Person sein.
  • Bei Kursen im Wasser muss eine Person mit mindestens einem gültigen SLRG-Brevet-Basis-Plus oder einem vergleichbaren Ausweis vor Ort sein. Diese Person muss nicht die leitende Person sein.

Notfallmaterial

Für eine adäquate Intervention vor Ort muss folgendes Notfallmaterial griffbereit sein:

  • Allgemeine Situation / Offene Wunde: Schere, Pinzette, Sicherheitsnadeln/Verbandsklammern
  • Verstauchungen / Zerrungen: Mullbinden oder elastische Binden, Dreieckstuch, Kühlmaterial
  • Hypoglykämie: Traubenzucker oder zuckerhaltige Getränke
  • Weitere: Beatmungshilfsmittel, Warmhaltemöglichkeit, Taschenlampe

Notfallapotheke

  • Der Kursanbieter muss über eine Notfallapotheke bzw. einen Notfallkoffer verfügen, der mit den vorgeschriebenen Inhalten für verschiedene Notfallsituationen bestückt ist.
  • Die Notfallapotheke muss ein Wartungsprotokoll führen, das mindestens alle drei Monate aktualisiert wird.

Bei Beginn der Zertifizierung erhalten Sie von der Zertifizierungsinstitution die detaillierte Inhaltsliste für die Notfallapotheke.

Ethik-Code

Die rechtsverantwortliche Trägerschaft muss über einen Ethik-Code verfügen, der öffentlich zugänglich und gut sichtbar kommuniziert wird.

Falls sich ein Kursanbieter für eine Zertifizierung entscheidet, wird im Verlauf des Verfahrens ein Musterdokument mit den geforderten Kerninhalten zur Verfügung gestellt.

Angaben zum Kursangebot und den leitenden Personen

Die rechtsverantwortliche Trägerschaft muss alle durchgeführten Kurse mit deren genauen Bezeichnung und der verantwortlichen Leitungsperson der Zertifizierungsinstitution melden.

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